Verkehrsunfallregulierung bei Sach- und Personenschäden
Wer als Führerscheininhaber am Straßenverkehr teilnimmt, muss im Hinterkopf behalten, dass immer ein potenzielles Risiko besteht, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Ereignet sich in einem unachtsamen Moment ein solcher, spricht man bei einer Verletzung der Insassen von einem Personenschaden.
Ein Sachschaden dagegen beschreibt einen Schaden an einem Gegenstand. Personenschäden können wiederum materieller oder immaterieller Natur sein. Eine weitere Unterteilung erfolgt im Hinblick auf materielle Schäden, die direkt oder indirekt eine finanzielle Konsequenz im Hinblick auf das Schadensereignis bedeuten.
Als indirekte materielle Schäden werden beispielsweise Behandlungskosten angesehen. Direkte materielle Schäden äußern sich in je nach Schwere des Personenschadens in einer verminderten Erwerbsfähigkeit. Bei einem immateriellen Schaden handelt es sich letztlich um einen sogenannten Nichtvermögensschaden, also etwa Schmerzen, an denen man aufgrund des Unfalls leidet. In all diesen Fällen gilt es, die Verkehrsunfallregulierung zusammen mit einem erfahrenen Rechtsanwalt wie Michael P. Zemann aus Köln zu besprechen.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur persönlichen Beratung zum eigenen Fall.
Wie läuft die Schadensregulierung nach einem Unfall ab?
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt worden sind oder diesen selbst verursacht haben, sollten Sie bereits am Unfallort entsprechende Vorkehrungen treffen, um in Bezug auf die spätere Schadensregulierung keine Fehler zu begehen. Hierfür ist es besonders wichtig, alle für den Unfallhergang relevanten Informationen zu notieren.
Es kann hilfreich sein, Fotos vom Unfallgeschehen anzufertigen, damit sich der Versicherer einen besseren Überblick über den jeweils vorliegenden Fall machen kann. Sie selbst sind darüber hinaus in der Pflicht, Daten wie Ihren Namen, die Adresse und den Versicherungsnamen sowie die -nummer gegenseitig zu erfragen.
Das beschleunigt den Prozess der Schadensregulierung bereits im Vorfeld. Neben diesen Angaben sollten Sie und der Unfallgegner einen Bericht anfertigen, der von beiden wiederum zu unterschreiben ist. Herrscht hierbei Uneinigkeit, empfehlen wir Ihnen als Rechtsanwälte, die Polizei hinzuzuziehen.
Welche Schäden ersetzt werden:
- Merkantiler Minderwert
- Reparaturkosten
- Schadenersatz bei Sachschäden
- Wert der Tankfüllung
- Stand- & Finanzierungskosten (Kreditkosten)
- Entsorgungskosten im Falle eines Totalschadens
- Sachverständigenkosten
- Anwaltskosten
- Heilbehandlungskosten
- Arztkosten
- Und weitere Leistungen
Warum sollte ein Anwalt nach einem Verkehrsunfall hinzugezogen werden?
Nach einem Verkehrsunfall gibt es etliche Feinheiten, die die Betroffenen beachten müssen, um ihre Rechte durchzusetzen. Vor allem dann, wenn der gegnerische Versicherer nicht zahlen möchte. In einer solchen Situation ist es am besten, einen Rechtsanwalt zu bemühen.
Das Team von Rechtsanwalt Michael P. Zemann aus Köln verfügt im Bereich der Verkehrsunfallregulierung über langjährige Erfahrung, sodass für Ihr Mandat eine geeignete Lösung erarbeitet werden kann. Über mögliche Kosten müssen Sie sich als Geschädigter keine Gedanken machen, da diese durch die gegnerische Versicherung übernommen werden.
Ihre Vorteile
- Langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht, Verkehrsrecht & Zivilrecht
- Kompetente Beratung & Vertretung Ihrer Interessen
- kurze, zeitgemäße Kommunikationswege – Persönliche Nähe zu Ihrem Anwalt
- Kurzfristige Terminvergabe