ZAK ZemannAnwaltsKanzlei für Verkehrsrecht

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Standort Köln: 0221 – 953 50 20

Standort Rhein-Sieg-Kreis: 02205 – 90 10 90

Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!

1. Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten:

Fälle von überhöhter Geschwindigkeit im Straßenverkehr, ein Abstandsverstoß oder etwa das Überfahren einer roten Ampel gelten im Verkehrsrecht als Ordnungswidrigkeiten. Diese werden durch einen Bußgeldbescheid mit einem Bußgeld und in bestimmten Fällen auch mit einem Fahrverbot und einzutragenden Punkten im FAER (Fahreignungsregister) geahndet.

  • Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und sind der Ansicht, zu Unrecht beschuldigt zu werden?

Ich biete ich Ihnen eine kompetente Rechtsberatung und nötigenfalls eine effiziente Verteidigung im Bußgeldverfahren an.

2. Verteidigung bei Verkehrsstraftaten:

Darüber hinaus stehe ich Ihnen in Verkehrsstrafsachen zur Seite, z.B. in Fällen einer etwa vorgeworfenen Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung, Unfallflucht, Beleidigung und Nötigung im Straßenverkehr.

  • Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten?

Ich rate Ihnen, bei einer Ihnen zur Last gelegten Verkehrsstraftat keinerlei Aussagen gegenüber der Poli- zeibehörde zu leisten, sondern sich stattdessen frühzeitig mit mir in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen.

3. Verkehrsunfallregulierung:

Wer mit seinem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, ist nicht davor gefeit, in einen Unfall verwickelt zu werden. Ist dies einmal der Fall und lässt sich nicht eindeutig klären, wer die Schuld dafür trägt, sollte sich an einen Rechtsanwalt wenden.

  • Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten?

Gern unterstütze ich Sie dabei, mögliche Schadenersatzansprüche bei einem Sach- und/oder Personenschaden geltend zu machen. Hierfür setze ich mich mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer auseinander.

4. Streitigkeiten bei Kfz.-Kaufverträgen und Leasingverträgen:

Als Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht betreue ich Sie nicht nur in Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafsachen oder bei der Abwicklung eines Verkehrsunfalls, sondern auch bei Streitigkeiten bei Leasingverträgen oder dem Kauf bzw. Verkauf eines Pkw.

  • Sie haben einen Pkw erworben und wollen diesen wegen bestehender Mängel zurückgeben?

Ich sage Ihnen, ob eine Rückabwicklung des Kaufvertrages durch Rücktritt in Ihrem Fall rechtlich möglich und auch wirtschaftlich sinnvoll ist.

Darüber hinaus unterstütze ich Sie gern bei allen Fragen rund um das Thema Werkstattverträge, Regressforderungen des Versicherers bei Haftpflicht- und Kaskoschäden sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden.

Setzen Sie sich gerne mit meiner Kanzlei zur Vereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs in Verbindung. Gemeinsam erarbeiten wir eine für Ihr rechtliche Fragestellung passende Lösung.

Generell ermögliche ich Ihnen eine kurzfristige Terminvereinbarung auch außerhalb der täglichen Bürozeiten, um Ihr Problem zügig zu lösen.

Das ist besonders bei einer vorgeworfenen Verkehrsstraftat, der Beschlagnahme des Führerscheins oder vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis essenziell!

Meine Kompetenzfelder für Sie im Überblick:

  • Bußgeldverfahren bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Fahrverbot
  • Verteidigung bei Verkehrsstraftaten
  • Straßenverkehrsgefährdung
    • Trunkenheitsfahrten und Fahrten unter Drogeneinfluss
    • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis
    • Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr
    • fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Verkehrsunfallregulierung bei Sach- und Personenschäden
  • Prüfung und Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen
  • Prüfung und Durchsetzung von Haushaltsführungsschäden
  • Streitigkeiten bei Kfz.-Kaufverträgen und Leasingverträgen
  • Regressforderungen des Versicherers bei Haftpflicht- und Kaskoschäden
  • Durchsetzung von Ansprüchen bei Teilkasko- und Vollkaskoschäden
Verkehrsrecht
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FAQ Verkehrsrecht:

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid für ungerechtfertigt halten, ist ein Einspruch möglich. Wer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, muss keine Angst vor hohen Verfahrens- und Anwaltskosten haben: diese übernimmt die Versicherung. Lediglich dann, wenn der Verurteilte vorsätzlich gehandelt hat, wird der Schuldige selbst zur Kasse gebeten. Die Versicherung übernimmt allerdings grundsätzlich nicht das Bußgeld bzw. sonstige Geldstrafen. Kommt es zu einem Freispruch, trägt die Staatskasse alle Kosten.

Bei jeglichen Versicherungen ist das Datum des Versicherungsabschlusses maßgeblich, ob die Versicherung die Kosten übernimmt oder nicht. Im Nachhinein abgeschlossene Versicherungen übernehmen generell keine Kosten für Ereignisse, die vor Versicherungsabschluss eintraten.

Ein Verkehrsunfall kann zu ernsthaften finanziellen Problemen führen. Auch wer stets vorsichtig fährt, ist im Handumdrehen in einen fremd verschuldeten Unfall verwickelt. Werden Schadensersatzansprüche gegen Sie erhoben, können Sie auf den Einsatz Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zählen. Sind sich die am Unfall beteiligten Parteien allerdings nicht einig darüber, wer den Unfall verschuldet hat, oder wenn Sie selbst Schadensersatzansprüche durchsetzen möchten, kommt es häufig zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Diese verursacht oft hohe Kosten und bedeutet eine starke finanzielle Belastung für die Betroffenen.

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten des Gerichtsprozesses. Schließlich sorgt sie dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Somit handelt es sich um eine lohnende Investition. Zudem gewährt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung auch in anderen Angelegenheiten zuverlässigen Schutz. So deckt sie beispielsweise die Anwaltskosten, die bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid entstehen, ab.

Der Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung ist folglich dringend zu empfehlen. Im Ernstfall sind Sie froh, einen kompetenten Rechtsbeistand an Ihrer Seite zu haben, der Ihr Recht durchsetzt.

Im Falle eines Strafverfahrens kommt die (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung ebenfalls zum Tragen. Die Staatskasse trägt die notwendigen Kosten nämlich – genau wie im Bußgeldverfahren – nur im Fall eines Freispruchs.

Analog zum Sachverhalt in Bußgeldverfahren springt der Rechtsschutzversicherer bei einer Verurteilung wegen fahrlässigen Handelns ein. Dagegen ist bei einer Verurteilung mit nachgewiesenem Vorsatz Vorsicht geboten. Wer z.B. Fahrerflucht begeht, muss selbst für die Gerichts- und Anwaltskosten aufkommen. Die Rechtsschutzversicherung gewährt während des Verfahrens zwar eine vorläufige Deckung der Anwaltskosten, doch falls eine rechtskräftige Verurteilung folgt, in der der Vorsatz als nachgewiesen gilt, zieht sie die Deckung der Kosten zurück.

Ihre Vorteile:

  • Langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht
  • Kompetente Beratung und Vertretung Ihrer Interessen
  • kurze, zeitgemäße Kommunikationswege
  • Persönliche Nähe zu Ihrem Anwalt
  • Kurzfristige Terminvergabe

Kontaktieren Sie mich gern: