Was versteht man unter Verkehrsstraftaten?

Rufen Sie uns an!

Standort Köln 0221 – 953 50 20

Standort Rhein-Sieg-Kreis 02205 – 90 10 90

Unter Verkehrsstraftaten versteht man im juristischen Sinne Vergehen, die auf öffentlichem Verkehrsgrund geschehen und nach deutschem Gesetz strafbar sind. Neben Geldstrafen können den Straftäter sogar Freiheitsstrafen erwarten. Verkehrsstraftaten wie etwa eine Fahrerflucht werden mitunter gar nicht als Straftat eingeordnet. Dabei sind die Konsequenzen für mögliche Opfer und das Strafmaß für den Straftäter hierbei nicht unbeachtlich. Wenn Ihnen etwa Fahrerflucht oder eine andere Straftat zur Last gelegt wird, empfehlen wir Ihnen unbedingt, sich an unsere ZAK ZemannAnwaltsKanzlei in Köln zu wenden. Wir übernehmen Ihr Mandat und betreuen Sie im Bereich Verkehrsstrafrecht.

Sie benötigen rechtliche Beratung im Verkehrsrecht? Rufen Sie an!

Warum sollte man einen Anwalt einschalten?

Juristische Laien neigen dazu, vorschnell zu handeln. Im Falle der Bezichtigung einer Straftat und damit einhergehend einem eingeleiteten Strafverfahren durch die zuständige Strafverfolgungsbehörde, riskieren Sie als betroffene Person einen möglicherweise ungünstigen Verlauf des Verfahrens. Ziehen Sie in einer solchen Situation frühestmöglich einen Anwalt für Verkehrsstrafrecht zurate. Als erfahrene Rechtsanwälte wissen wir Sie optimal, unter Berufung auf bereits zahlreich betreute Mandate, zu beraten. Je früher Sie uns einschalten, umso positiver kann der Ausgang Ihres Verfahrens verlaufen. Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben oder die Polizei Sie befragen möchte, sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen und von Ihrem Recht Gebrauch machen, die Aussage zu verweigern.

Wenn Sie aufgrund folgender Strafen bezichtigt werden, sollten Sie uns einschalten:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unfallflucht
  • Trunkenheitsfahrt
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Nötigung
  • Fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrlässige Tötung
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird oft in einem Atemzug mit dem Führerschein genannt. Allerdings besteht hierbei ein kleiner Unterschied: Die Fahrerlaubnis erhält man in Deutschland, sobald die Führerscheinprüfung erfolgreich absolviert wurde. Der Führerschein gilt dann als amtlicher Nachweis für die erfolgreich bestandene Führerscheinklasse.

Begibt man sich nun zum Beispiel mit seinem Pkw ohne eine bestehende Fahrerlaubnis in den Straßenverkehr, handelt es sich in diesem Fall keinesfalls um ein Kavaliersdelikt. Das Fahren ohne Führerschein zieht im ersten Moment ein Bußgeld nach sich und ist in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten einzuordnen.

Wer allerdings erst gar keine Fahrerlaubnis besitzt und verbotenerweise am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat. Ebenso der Halter des Fahrzeugs wird belangt, sofern er eine solche Fahrt angeordnet bzw. zugelassen hat. Mögliche Sanktionen sind hierbei eine Geldstrafe und in schlimmen Fällen eine Freiheitsstrafe.

Trunkenheit im Verkehr

Ein weiteres schweres Vergehen, das in die Kategorie der Verkehrsstraftaten gehört, ist die Trunkenheit am Steuer. Bereits nach einem Bier sagen Fachleute, dass die emotionale und körperliche Konstitution eines Menschen bereits eine Änderung aufweist. Die Folgen eines erhöhten Alkoholkonsums sind verheerender, da die Risikobereitschaft zunimmt und die Aufmerksamkeit sowie Sehfähigkeit jedoch abnehmen. Wer sich hinter das Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich, sondern seine Umwelt. Wenn Sie unter Alkoholeinfluss erwischt worden sind, raten wir Ihnen, uns schnellstmöglich zu kontaktieren. Gemeinsam besprechen wir in unserer Kanzlei in Köln das weitere Vorgehen.

Ihre Vorteile

  • Langjährige Erfahrung im Versicherungsrecht, Verkehrsrecht & Zivilrecht
  • Kompetente Beratung & Vertretung Ihrer Interessen
  • kurze, zeitgemäße  Kommunikationswege – Persönliche Nähe zu Ihrem Anwalt
  • Kurzfristige Terminvergabe

Kontaktieren Sie uns gerne: