Anwalt Versicherungsrecht Köln
Michael Zemann
Michael Zemann: Ihr Fachanwalt in Köln und Lohmar
Herzlich Willkommen!
Wer eine Kanzlei für Versicherungsrecht, Verkehrsrecht oder zivilrechtliche Angelegenheiten sucht, ist bei Fachanwalt Michael Zemann mit Standorten in Köln und Lohmar bestens aufgehoben.
Für die Beratung und Betreuung einer Rechtsangelegenheit spielt ein großer Erfahrungsschatz eine wichtige Rolle. Genau auf diese Erfahrung können Sie bei der Bearbeitung Ihres Falles bei mir setzen!
Durch meine über 25 Jahre lange Praxiserfahrung und einer bestehenden Fachanwaltschaft im Versicherungsrecht sowie Verkehrsrecht genießen meine Mandanten eine exzellente Betreuung ihres Falles – angefangen von der Mandatsaufnahme bis zur Beendigung und etwa erforderlichen Nachsorge.
Bei meiner Fachanwaltskanzlei sind Sie jedoch nicht nur ein „Fall“, sondern vielmehr ein wichtiger Mandant, dessen rechtliches Problem mit meinem Know-How, stetigen Einsatz und der Einbringung einer persönlichen Note optimal gelöst werden soll.
Ganz gleich, ob Sie meine Hilfe dabei als Privatperson, Gewerbetreibender, Freiberufler oder Unternehmer in Anspruch nehmen möchten, ich finde eine Lösung für Ihr juristisches Problem!
Profitieren Sie bei mir auch von einem sehr freundlichen, motivierten und serviceorientierten Mitarbeiterteam, flexiblen Terminvergaben (auf Wunsch auch gern bei Ihnen vor Ort) sowie einer kurzen, zeitgemäßen Kommunikation.
Nutzen Sie also Ihre Möglichkeit eines Erstgespräches!
- über 25 Jahre Berufserfahrung
- Kompetente Rechtsberatung
- kurzfristige Terminvergabe
- Termine auch per Video-Konferenz
- Standorte in Köln und Lohmar
Mein Service für Sie:
Ein persönlicher Ansprechpartner
Langjährige Berufserfahrung
Spezialisierung im Versicherungs- und Verkehrsrecht
Betreuung im Bereich des Zivilrechts
Kurzfristige Terminvergabe (notfalls auch außerhalb der Kanzlei an Ihrem Wohnort oder Geschäftssitz)
Ein freundliches und motiviertes Mitarbeiterteam
kurze, zeitgemäße Kommunikation
Kostentransparenz & Fairness
Stetige Fortbildungen für eine optimale Fallbearbeitung
Kontaktieren Sie mich:
Anwalt Versicherungsrecht Köln
Sie haben Ärger mit ihrer Versicherung und suchen einen Anwalt für Versicherungsrecht in Köln? Rechtsanwalt Michael P. Zemann ist ihr Fachanwalt für Versicherungsrecht in Köln sowie im Rhein-Sieg-Kreis. Er vertritt seine Mandanten auch bundesweit.
Unsere Kanzlei ist der richtige Ansprechpartner bei Problemen mit Ihrer Versicherung.
Was versteht man unter Versicherungsrecht?
Das Versicherungsrecht bezeichnet das Rechtsgebiet, was die Rechtsbeziehungen zwischen Versicherungsnehmern auf der einen Seite und den Versicherungsgesellschaften auf der anderen Seite regelt. Außerdem beschäftigt sich das Rechtsgebiet des Versicherungsrechts auch mit Fragen nach dem Leistungseintritt der Versicherungsgesellschaften bei z.B. Schäden.
Bei den allermeisten Versicherungsverträgen handelt es sich um solche, die die Versicherungsnehmer freiwillig schließen. Zu diesen Versicherungen zählen z.B. die Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherungen, private Unfall-/Renten- und Krankenversicherungen oder Sachversicherungen wie eine Hausratversicherung.
Andere Versicherungsarten sind sog. Pflichtversicherungen. Diese müssen bestimmte Personengruppen abschließen. Hierzu zählen z.B. die (Wohn-)-Gebäudeversicherung für Eigentümer von Gebäuden oder die Haftpflichtversicherung für Eigentümer bzw. Halter von Fahrzeugen.
Privatversicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht
Wenn man das Versicherungsrecht als Querschnittsthema weit versteht, dann tangiert das Versicherungsrecht zum einen das bürgerliche Recht als Privatversicherungsrecht. Bei privaten Krankenversicherung wird zum anderen auch das Sozialversicherungsrecht und das übergeordnete Sozialrecht als Teil des öffentlichen Rechts angeschnitten.
Enger verstanden fallen in das Versicherungsrecht vor allem die Rechtsbeziehungen zwischen Versichertem und Versicherung und damit die Rechtssätze, die das Privatversicherungsrecht behandeln. Im Sozialversicherungsrecht entstehen die Rechtsbeziehungen nicht mittels Vertrag, sondern kraft Gesetzes. Im Privatversicherungsrecht entstehen, bei z.B. privaten Krankenversicherungen, die Versicherungen immer kraft eines Versicherungsvertrages.
Grundlage des Privatversicherungsrechts: das Versicherungsvertragsgesetz
Das Versicherungsvertragsgesetz – abgekürzt VVG – regelt die Rechte und Pflichten der Versicherten und der Versicherungen. Das VVG bildet damit zusammen mit dem Vertragstypus des Vertrages zugunsten Dritter im BGB und den jeweiligen individuellen Versicherungsbedingungen die Grundlage für alle private Versicherungsverträge.
Bereits in § 1 des VVG sind die Hauptleistungspflichten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber festgeschrieben – die Versicherung sichert ein bestimmtes Risiko durch eine Leistung ab. Diese Leistung ist zu erbringen, wenn der Versicherungsfall eintritt bzw. wenn sich das versicherte Risiko verwirklicht. Der Versicherte seinerseits hat als Hauptleistungspflicht die Beiträge zu leisten.
Doch gerade was die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaften angeht, gibt es leider oft rechtliche Auseinandersetzungen, Streit und Leistungsverweigerungen der Versicherungen.
Was macht ein Fachanwalt für Versicherungsrecht?
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht ist ihr rechtlicher Berater und Vertreter, wenn es um die rechtliche Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen geht. Immer dann, wenn sich die Versicherungen weigern eine Leistung auszuzahlen oder die Versicherungsleistung kürzen, sollte man sich mit dieser Weigerung bzw. Kürzung nicht abfinden.
Eine Versicherung schließt der Versicherungsnehmer nämlich dafür ab, dass das versicherte Risiko auch abgesichert ist, wenn es einmal dazu kommen sollte. Denn wenn der Schadensfall oder das versicherte Risiko eintreten, möchten Versicherungsnehmer die Leistung auch in Anspruch nehmen – denn dafür war die Versicherung auch gedacht.
Tritt aber nun der Schadensfall ein und die Versicherung zahlt nicht, dann hätte man die Versicherung und die dazugehörigen Beiträge prinzipiell auch gar nicht leisten müssen. Daher sollten Versicherungsnehmer sich mit der Weigerung gerade nicht abfinden und sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden.
Klassische Risiken von verschieden Versicherungsarten
Bereits aus den Bezeichnungen und Namen der einzelnen Versicherungen lassen sich die klassischen Risiken der Versicherungsarten, die abgesichert sein sollen, ablesen:
(Wohn-)Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und schützt die Gebäude, die versichert sind. Versicherte Risiken sind z.B. Schäden durch Brände, durch austretendes Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Bei einer Elementarversicherung sind auch Schäden durch Unwetter, Überschwemmungen oder andere Naturkatastrophen abgesichert.
Lebensversicherung
Die Lebensversicherung ist eine Individualversicherung. Die Lebensversicherung sichert mindestens das Risiko des Todes des versicherten Menschen ab. In Lebensversicherungen können auch Risiken wie schwere Krankheiten, Invalidität oder Berufsunfähigkeit mit abgesichert sein.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und jeder KFZ-Halter muss diese für sein Auto in Deutschland abschließen. Versichert sind mögliche Schäden an Sachen oder Personen, die durch das Auto entstehen können, z.B. bei einem Unfall.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Versicherungsnehmer gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit ab. Dabei meint die Berufsunfähigkeit, dass man zwar durchaus noch arbeiten und erwerbstätig sein kann, aber seinen erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Dieses Risiko müssen Versicherungsnehmer privat absichern, da die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsversicherung seit 2001 nur noch den Verlust der Erwerbsfähigkeit absichert.
Die Erwerbsfähigkeit ist die Fähigkeit irgendeiner Tätigkeit nachzugehen, auch z.B. leichten Büro- oder Hilfstätigkeiten.
Private Unfallversicherung
Wer auf dem Weg zur Arbeit oder bei der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erleidet, ist über seine gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Doch passieren die allermeisten Unfälle mit z.T. schweren und bleibenden Schäden nicht im beruflichen Alltag, sondern im Haushalt. Dieses Risiko hinsichtlich der Unfallfolgen lässt sich mit einer privaten Unfallversicherung absichern.
Private Krankenversicherung
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht die private Krankenversicherung durch einen Versicherungsvertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft. Die private Krankenversicherung sichert gegen die finanziellen Folgen von Krankheiten ab. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten z.B. für eine Krankenbehandlung bei einem Arzt oder im Krankenhaus.
Bei der privaten Krankenversicherung bestehen Vollversicherungen und Zusatzversicherungen. Letztes sichern nur gegen bestimmte Risiken ab und können z.B. zusätzlich zu einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. 2021 gab es fast 9 Millionen Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung, mit einem Vollversicherungsschutz.
Welcher Anwalt bei Ärger mit der Krankenkasse?
Es existieren in Deutschland zwei verschiedene Krankenversicherungen: die gesetzliche und die private. In der gesetzlichen Krankenversicherung – kurz GKV – ist man kraft Gesetzes Mitglied, z.B. als Arbeitnehmer. Möchte man z.B. mehr oder andere Leistungen im Krankheitsfall oder andere Risiken mit der Krankenversicherung absichern, dann kann man in die private Krankenversicherung wechseln- kurz PKV. Die private Krankenversicherung wird mittels Versicherungsvertrag begründet.
Wenn Sie als Versicherungsnehmer Ärger mit der privaten Krankenkasse bzw. der Versicherungsgesellschaft haben, mit der eine private Krankenversicherung besteht, ist der Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner.
Was tun, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt?
Schäden an Gebäuden z.B. durch Unwetter mit Blitzeinschlägen oder Wasserrohrbrüchen können sehr hoch sein. Doch dafür sollte eigentlich die Gebäudeversicherung aufkommen; jedenfalls ist dies der Zweck dieser Versicherungsart. Doch es kommt häufig vor, dass Versicherungen Gebäudeschäden ablehnen. Die Gründe hierfür sind verschieden.
Doch sollten sich Versicherungsnehmer – gerade wegen der teils hohen Schadenssummen – von einer Ablehnung nicht einschüchtern lassen. Oft sind die Weigerungen der Versicherungen, einen Schaden zu regulieren, unbegründet oder die Ablehnungsschreiben enthalten Fehler.
Falls Sie eine Ablehnung ihrer Ansprüche bzw. der Regulierung des Schadens erhalten haben oder die Versicherung nach einer angemessenen Zeitspanne überhaupt nicht antwortet, dann sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. Mit diesem können die weiteren Schritte besprochen werden und er kann die Rechtslage prüfen. Je nach Sachverhalt kann es lohnend sein die Ablehnung oder Weigerung der Versicherung außergerichtlich oder gerichtlich anzugreifen.
Was Sie tun können, wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt, lesen Sie auch in diesem Artikel.