Michael Zemann Rechtsanwalt
Michael P. Zemann

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht

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Fahrverbot – Was nun?

Wenn Ihnen ein Fahrverbot droht, sollten Sie einen Anwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, aufsuchen. Fahrverbote sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch ihre berufliche Existenzgrundlage gefährden.

Dabei passiert es im Alltag sehr schnell, dass man einmal abgelenkt ist oder seinem Vordermann einfach über z.B. eine rote Ampel hinterherfährt. Für ein Fahrverbot benötigt es aber nicht unbedingt eine schwere Verfehlung im Straßenverkehr.

Doch lassen sich Fahrverbote umgehen? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael P. Zemann informiert in diesem Beitrag über Fahrverbote und warum man in solchen Fällen einen Rechtsanwalt aufsuchen sollte.

Haben Sie ein Fahrverbot bekommen? Rufen Sie uns an unter 0221 – 953 50 20. Wir beraten Sie gerne!

Übersicht:

  1. Was ist ein Fahrverbot?
  2. Wann droht ein Fahrverbot?
  3. Wie wehre ich mich gegen ein Fahrverbot?
  4. Kann man trotz Fahrverbots zur Arbeit fahren?
  5. Kann man ein Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln?
  6. Was kostet es, ein Fahrverbot zu umgehen?
  7. Fazit: Kann ein Anwalt meinen Führerschein retten?

1. Was ist ein Fahrverbot?

Man unterscheidet bei Fahrverboten zwei unterschiedliche Arten. Der häufigste Fall ist ein Fahrverbot, welches für Verkehrsordnungswidrigkeiten im Rahmen eines Bußgeldverfahrens durch die Verwaltungsbehörden verhängt wird.

Gem. § 25 des Straßenverkehrsgesetzes – oder kurz StVG – kann die Verwaltungsbehörde ein vorübergehendes Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängen. Zumeist darf dann überhaupt kein Fahrzeug mehr geführt werden. Grundsätzlich gibt es aber auch die Möglichkeit, dass das Fahrverbot nur für bestimmte Fahrzeuge gilt.

Fahrverbot als Nebenstrafe

Es gibt aber eine zweite Art des Fahrverbots. Als sog. Nebenstrafe kann ein ordentliches Gericht im Rahmen eines Strafprozesses ein Fahrverbot verhängen. Zumeist hat in solchen Fällen die begangene Straftat einen Bezug zum Straßenverkehr oder einem Fahrzeug.

Aber, auch wenn die begangene Straftat kein Bezug zu Verkehr oder einem Fahrzeug hat, kann das Gericht ein Fahrverbot verhängen. Dies ist meist dann der Fall, wenn das Gericht ein Fahrverbot als notwendig erachtet, da auf diese Weise auf den Täter eingewirkt werden kann oder weil dies zur Verteidigung der Rechtsordnung notwendig ist.

Das Fahrverbot als Nebenstrafe kann bis zu 6 Monate betragen.

2. Wann droht ein Fahrverbot?

Die Straßenverkehrsordnung sieht bei bestimmten Verstößen neben einem Bußgeld und Punkten im Flensburger Fahreignungsregister auch die Verhängung eines Fahrverbots vor. Das Fahrverbot kann dabei zwischen einem und drei Monaten betragen.

Ein Fahrverbot wird z.B. in folgenden Fällen verhängt:

Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit: außerorts mehr als 41 km/h und innerorts mehr als 31 km/h

Überfahren einer roten Ampel: zwingend ab einer Sekunde Rotphase; möglich auch unter einer Sekunde Rotphase, wenn Gefährdung oder Sachschaden verursacht

Handy-Nutzung: wenn Gefährdung oder Sachschaden verursacht

Alkohol-Einfluss: bei mehr als 0,5 Promille und weniger als 1,1 Promille (bei mehr als 1,1 Promille ist Fahren unter Alkohol-Einfluss eine Straftat und wird nicht mehr im Verwaltungsverfahren geahndet); bei wiederholten Verstoß 3 Monate Fahrverbot möglich

Abstand: wird der Abstand zum Vordermann unterschritten, droht ebenso ein Fahrverbot. Bei mehr als 100 km/h wird beispielsweise dann ein Fahrverbot verhängt, wenn der Abstand weniger als 1/3 des halben Tachowerts beträgt

Hier erfahren Sie mehr zum Thema: Unfall unter Alkoholeinfluss

3. Wie wehre ich mich gegen ein Fahrverbot?

Gegen einen Bußgeldbescheid, der ein Fahrverbot als Sanktion für eine Verkehrsordnungswidrigkeit enthält, ist es möglich, Einspruch einzulegen. Sass man z.B. selbst nicht am Steuer, wurden Blitzer falsch aufgestellt oder falsch bedient, wurden Messeinrichtungen nicht geeicht oder finden sich andere Fehler, kann der Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot angegriffen werden.

Der Einspruch sollte mit der nötigen Sach- und Rechtskenntnis durch einen Rechtsanwalt, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist, angefertigt werden. Ist der Einspruch erfolgreich und wird der Bußgeldbescheid mit dem Fahrverbot aufgehoben, ist auch ein Fahrverbot abgewendet.

Einspruch nur zwei Wochen nach Zugang des Bußgeldbescheids möglich

Wenn man sich gegen den Bußgeldbescheid mittels Einspruch wehren will, sollte man sich hierzu jedoch zeitnah entschließen. Ist der Bescheid zugegangen, hat man für den Einspruch lediglich 2 Wochen Zeit. Haben Sie daher einen Bußgeldbescheid erhalten, sollte Sie sich zeitnah an uns wenden.

4. Kann man trotz Fahrverbots zur Arbeit fahren?

Hat man gegen ein Fahrverbot keinen Einspruch eingelegt oder ist dem Einspruch nicht entsprochen worden und muss das Fahrverbot angetreten werden, darf man während der Zeit des Fahrverbots selbst kein Fahrzeug fahren. Auch wenn man das Auto beruflich nutzen muss oder nur mit dem Auto zu seiner Arbeitsstelle kommt, darf man während des Fahrverbots nicht Auto fahren.

Fahren trotz Fahrverbots ist eine Straftat

Wer dennoch selbst fährt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Das Fahren während eines Fahrverbots wird gem. § 21 Straßenverkehrsgesetz als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet. Dies stellt eine Straftat dar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Außerdem werden auch noch Punkte in Flensburg verhängt.

Sollte man beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sein, kann man aber versuchen, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln.

5. Kann man ein Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln?

Solange es sich um ein durch Bußgeldbescheid verhängtes Fahrverbot handelt, kann man versuchen, das Fahrverbot durch ein erhöhtes Bußgeld zu umgehen. Bei einem Fahrverbot als Nebenstrafe einer strafrechtlichen Verurteilung ist dies nicht möglich.

Die Umwandlung des Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld ist aber nicht generell möglich, sondern nur als Ausnahme. Ein begründeter Ausnahmefall liegt z.B. dann vor, wenn das Fahrverbot eine unzumutbare Härte darstellt.

Umwandlung nur bei unzumutbarer Härte

Mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss auch die Umwandlung als Härtefall beantragt werden. Ein unzumutbarer Härtefall, der zu einer Umwandlung führen kann, liegt vor, wenn die Beschäftigung oder die selbständige Existenzgrundlage durch das Fahrverbot bedroht sind. Droht z.B. durch das Fahrverbot eine personenbedingte Kündigung – z.B. bei einem LKW-Fahrer, kann dies zu einer Ausnahme und der Umwandlung führen.

Ist man lediglich deshalb beruflich auf ein KFZ angewiesen, weil man so zu seiner Arbeitsstätte fährt, wird dies in der Regel nicht zur Umwandlung des Fahrverbots führen. Es ist dann zumutbar, dass man sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen Fortbewegungsmitteln zu seinem Arbeitsplatz begibt. Ist man schwerbehindert, kann dies aber durchaus dazu führen, dass ein Härtefall angenommen werden kann und einer Umwandlung zugestimmt wird.

Umwandlung hängt auch von Art der Ordnungswidrigkeit ab

Handelt es sich um schwere Verkehrsverstöße, kann die Umwandlung des Fahrverbots in ein erhöhtes Bußgeld abgelehnt werden. Wurden die Ordnungswidrigkeiten z.B. mit Vorsatz begangen oder liegt dem Fahrverbot das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss zu Grunde, wird meist die Umwandlung abgelehnt. Gleiches gilt bei einem Fahrverbot wegen eines wiederholten Verstoßes.

6. Was kostet es, ein Fahrverbot zu umgehen?

Hat das Gericht einer Umwandlung des Fahrverbots zugestimmt, sieht das Gesetz vor, dass das Bußgeld angemessen zu erhöhen ist. Da das Bußgeld und das Fahrverbot ihre sanktionierenden Wirkungen behalten müssen, wird das Bußgeld meist verdoppelt. Je nach den Umständen der Ordnungswidrigkeit kann das Gericht aber das Bußgeld auch mehr als verdoppeln.

7. Fazit: Kann ein Anwalt meinen Führerschein retten?

Es ist durchaus möglich ein Fahrverbot, welches in Folge einer Verkehrsordnungswidrigkeit verhängt wurde, mittels eines Einspruchs abzuwenden. Entweder kann mithilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht der Bußgeldbescheid gänzlich aus der Welt geschafft werden oder es kann eine Umwandlung des Fahrverbots in eine erhöhte Geldstrafe beantragt werden.

Die Umwandlung des Fahrverbots ist aber kein Automatismus, so dass es hierfür triftige Gründe geben muss, die einen Härtefall begründen können. Sollte ein Fahrverbot drohen oder verhängt worden sein, sollten sich Betroffene in jedem Fall zeitnah an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Mithilfe des Fachanwalts kann in vielen Fällen ein Fahrverbot abgewendet werden.

Bildquellennachweis: © PantherMedia | Randolf Berold

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