Michael Zemann Rechtsanwalt
Michael P. Zemann

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht

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Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: 5 Hinweise vom Anwalt

Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Ein großes Problem, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Denn früher oder später erhalten Sie keine Leistungen mehr vom Arbeitgeber und der Krankenkasse. Dann soll eine Berufsunfähigkeitsversicherung eigentlich vor der drohenden Existenznot schützen.

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Der folgende Beitrag gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung und was was Sie tun können, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.

Inhalt:

  1. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  2. Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?
  3. Was ist beim Abschluss der Versicherung zu beachten?
  4. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – warum?
  5. Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?
  6. Fazit

1. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Unfälle und Krankheiten führen unter Umständen dazu, dass Sie Ihren Beruf längerfristig oder dauerhaft nicht mehr ausüben können. Hier springt die Berufsunfähigkeitsversicherung ein. Der Versicherer zahlt Ihnen dann eine monatliche Rente. Die Art der Erkrankung oder Verletzung spielt dabei keine Rolle.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht
Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht? Rufen Sie uns an unter 0221 – 953 50 20 (Köln) oder 02205 – 90 10 90 (Rhein-Sieg-Kreis). Wir helfen Ihnen!

Beispiele:

  • Ein Installateur verletzt sich so an der Schulter, dass er sein Handwerk nicht mehr ausüben kann.
  • Eine Ärztin kann aufgrund eines Burn-Outs nicht mehr als Ärztin tätig sein.

Die Berufsunfähigkeit darf allerdings nicht allein auf gewöhnliche Alterserscheinungen zurückzuführen sein.

Sie erhalten durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen deutlich umfangreicheren Schutz als die staatliche Erwerbsminderungsrente ihn bietet. Für die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es alleine darauf an, dass Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können.

Die Erwerbsminderungsrente bekommen Sie hingegen erst, wenn Sie in keinem Beruf mehr länger als drei Stunden täglich arbeiten können. Außerdem ist diese staatliche Absicherung sehr knapp bemessen und reicht nur selten für den Erhalt des bisherigen Lebensstandards.

2. Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Ihren bisherigen Beruf ausüben können. Das gilt auch nach einem Berufswechsel. Bei den meisten Versicherungen ist dafür eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% erforderlich, die längerfristig oder dauerhaft sein wird.

Die meisten Versicherer verlangen eine Dauer von mindestens sechs Monaten.

Um die Berufsunfähigkeit nachzuweisen, benötigen Sie eine ärztliche Diagnose, die durch Melde- oder Fragebögen des Versicherers überprüft wird. Zum Teil kann auch der Versicherer einen weiteren Arzt zur Diagnose beauftragen.

Ist Ihre Berufsunfähigkeit ärztlich bestätigt, müssen Sie sich in der Regel nicht auf einen anderen Beruf verweisen lassen.

Beispiel:

Der gelernte IT-Experte E war zuletzt als Hausmeister tätig. Aufgrund eines Autounfalls ist er nicht mehr in der Lage, weiterhin als Hausmeister zu arbeiten. Für die Berufsunfähigkeit wird nur seine Tätigkeit als Hausmeister geprüft. Er muss sich auch nicht auf einen anderen Beruf, zum Beispiel eine Bürotätigkeit, verweisen lassen.

Einige Versicherer bauen allerdings sog. Verweisungsklauseln in den Vertrag ein. In diesen Fällen müssen Sie sich womöglich doch auf einen anderen Beruf verweisen lassen. Gängig sind diese zwei Formen:

  • Die konkrete Verweisung: Hier kann der Versicherer die Zahlung verweigern, wenn Sie tatsächlich wieder einen Beruf ausüben, der ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
  • Die abstrakte Verweisung: Danach kann der Versicherer die Zahlung verweigern, wenn es Ihnen theoretisch noch möglich ist, in irgendeinem anderen gleichwertigen Beruf zu arbeiten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie diese Tätigkeit auch ausüben. Die abstrakte Verweisungsklausel birgt große Nachteile für Sie. Berufen sich Versicherer auf diese Klausel, sollte ein Anwalt für Versicherungsrecht eingeschaltet werden. Denn nicht selten legen die Versicherer die Klausel zu weit aus. Dann sind Sie weiter zur Leistung berechtigt.

Die genauen Konditionen unterscheiden sich je nach Versicherer. Sie sollten sich deshalb vor dem Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung beraten lassen und zum Vergleich mehrere Angebote einholen.

3. Was ist beim Abschluss der Versicherung zu beachten?

Entscheidend für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Frage, wie hoch Ihr Risiko ist, berufsunfähig zu werden.

Die Kriterien hierfür sind folgende:

  • Gesundheitszustand, z.B. Aktuelle Krankheiten und Vorerkrankungen
  • Alter
  • Ausgeübter Beruf
  • Risikoreiche Freizeitaktivitäten

Bei der Stellung des Antrags wird deshalb eine umfassende Gesundheitsprüfung durchgeführt. Hierfür müssen Sie viele Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Krankheitsvorgeschichte beantworten. Diese Fragen beziehen sich in der Regel auf fünf bis zehn Jahre vor Antragstellung.

Daneben wird der Versicherer Sie nach risikoreichen Freizeitaktivitäten befragen.

Anhand Ihrer Angaben wird ein Risikoprofil erstellt. Basierend hierauf legt der Versicherer dann die Versicherungsbedingungen fest. Ihr so festgelegter Beitrag gilt dann für die gesamte Versicherungslaufzeit.

Achtung: Verschweigen Sie auf keinen Fall Vorerkrankungen und beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß. Selbst das Weglassen vermeintlicher Kleinigkeiten kann schwerwiegende Folgen haben. Schlimmstenfalls kann der Versicherer die Leistung später verweigern und Sie erhalten keine Berufsunfähigkeitsrente.

Sie können außerdem zunächst eine anonyme Risikoanfrage bei einem Versicherungsmakler stellen. So erfahren Sie, ob der Versicherer Ihrer Wahl Sie möglicherweise ablehnen oder bestimmte Risiken ausschließen würde, ohne dass Ihre persönlichen Daten in einem zentralen Register erscheinen, auf das alle Versicherungen Zugriff haben.

4. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – warum?

Tritt der Fall ein, dass Sie berufsunfähig sind, stellen Sie einen Antrag auf Zahlung an den Versicherer. Es kann allerdings vorkommen, dass dieser die Zahlung verweigert. Die häufigsten Gründe sind dabei folgende:

  • Sie haben Vorerkrankungen verschwiegen. Der Versicherer lässt sich vor der Zahlung die Akten Ihrer Ärzte zukommen und recherchiert sehr gründlich, bevor er die Zahlung bewilligt. Haben Sie bei der Antragstellung Falschangaben gemacht, kann der Versicherer den Vertrag anfechten bzw. vom Vertrag zurücktreten und die Zahlung verweigern.
  • Der Versicherer zweifelt Ihre Berufsunfähigkeit im geforderten Maße an. Beispielsweise bezweifelt er die Dauer oder den erforderlichen Grad von mindestens 50%.
  • Es wurde eine Nachprüfung im Versicherungsvertrag vereinbart. Danach kann der Versicherer von Ihnen verlangen, dass Sie sich regelmäßig untersuchen lassen, um zu prüfen, ob die Berufsunfähigkeit weiterhin vorliegt. Wird dabei festgestellt, dass Sie ihren bisherigen Beruf wieder ausüben können, muss der Versicherer nicht mehr zahlen. Allerdings berechtigt nicht jede Besserung gleich zur Zahlungseinstellung!

5. Was tun, wenn der Versicherer nicht zahlt?

Zunächst sollten Sie sich die Begründung des Versicherers genau ansehen, warum er nicht zahlt. Ist diese in Ihren Augen nicht stichhaltig, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Lassen Sie der Versicherungsgesellschaft zunächst genügend Zeit zur Prüfung Ihres Antrags.
  • Allerdings lassen sich die Versicherer eventuell mehr Zeit als nötig. Haben Sie nach vier Wochen noch keine Antwort erhalten, setzen Sie eine Frist und fordern Sie erneut zur Zahlung auf.
  • Ist die Frist ohne Zahlung verstrichen, richten Sie sich an die Beschwerdestelle des Versicherers.
  • Sie können sich auch beim Ombudsmann, einer neutralen Schlichtungsstelle der Versicherungsgesellschaft, beschweren. Da diese Institution regelmäßig überlastet ist, müssen Sie jedoch mit vielen Monaten Bearbeitungszeit rechnen. Außerdem ist die Entscheidung des Ombudsmanns ab einem Streitwert von 10.000 Euro nicht bindend. Im Streit um eine Berufsunfähigkeitsversicherung geht es meist um höhere Beträge.
  • Bleibt die Zahlung nach wie vor aus, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. Die Erfahrung zeigt, dass Konflikte mit Hilfe eines Anwalts oft schnell und außergerichtlich gelöst werden können.
  • Im äußersten Fall sollten Sie Klage erheben. Natürlich sind vorher Ihre Erfolgschancen genau zu prüfen.

Machen Sie sich nicht zu große Sorgen, falls der Versicherer die Zahlung zunächst ablehnt. Oftmals kann gegen die Verweigerung erfolgreich vorgegangen werden. Für viele Versicherer gehört es schließlich zum Geschäftsmodell, die Zahlung zunächst abzulehnen.

Oft genügt schon das Schreiben eines Fachanwalts für Versicherungsrecht, um den Versicherer zur Zahlung zu bewegen.

6. Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht: Fazit

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie berufsunfähig sind.

Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren aktuellen Beruf ganz oder teilweise für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft nicht mehr ausüben können. Die Details hängen vom Vertrag ab.

Vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags sollten Sie die Vertragsbedingungen genau lesen. Bestimmte Klauseln können dazu führen, dass der Versicherer später die Zahlung verweigert.

Zahlt der Versicherer auch nach erneuter Aufforderung nicht, sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. Oft lassen sich schon außergerichtlich Erfolge erzielen. Im äußersten Fall erheben Sie Klage.

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an unter 0221 – 953 50 20 (Köln) oder 02205 – 90 10 90 (Rhein-Sieg-Kreis) oder schreiben Sie uns eine Mail an info@anwalt-zemann.de. Wir beraten Sie gerne!

Bildquellennachweis: ajn | PantherMedia

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