Michael Zemann Rechtsanwalt
Michael P. Zemann

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht

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Anwalt Berufsunfähigkeitsversicherung

Zahlt ihre Versicherung nicht und benötigen Sie einen Anwalt für Berufsunfähigkeitsversicherungen? Oder Sie sind berufsunfähig und wollen wissen, wann ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen auszahlt?

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Michael Zemann erklärt in diesem Beitrag alles Wissenswerte über Berufsunfähigkeitsversicherungen und wann diese ihre Leistungen auszahlen.

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Zahlt Ihre Versicherung nicht? Brauchen Sie rechtliche Unterstützung? Rufen Sie uns an unter 0221 – 953 50 20. Wir beraten Sie gerne!

Inhalt

  1. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
  2. Was versteht man unter Berufsunfähigkeitsrente?
  3. Wer bekommt noch eine Berufsunfähigkeitsrente? 
  4. Wann bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsrente?
  5. Bei welchen Krankheiten ist man berufsunfähig?
  6. Welche psychischen Erkrankungen führen zur Berufsunfähigkeit?
  7. Wie viel Geld bekommt man bei der Berufsunfähigkeitsrente?
  8. Fazit: Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt sinnvoll?

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Spricht man über Berufsunfähigkeitsversicherung meint man zumeist die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung kann man abschließen um den gewohnten Lebensstandard, der durch das Einkommen aufrechterhalten wird, abzusichern. Dabei sichert die Berufsunfähigkeitsversicherung die Gefahren ab, die durch Krankheit oder Unfall die Fähigkeit einschränken seinen bisher ausgeübten Beruf auch weiterhin auszuüben.

Dazu ein Beispiel: ein Malermeister erleidet einen Unfall. Er fällt von der Leiter und kann infolgedessen nicht mehr als Maler arbeiten. Durch diesen Unfall büßt der Malermeister damit gänzlich die Fähigkeit ein weiterhin als Maler zu arbeiten bzw. der Unfall mindert die Fähigkeit größtenteils. Da der Malermeister nun nicht mehr in seinem ausgeübten Beruf arbeiten kann, würde er auch kein Geld mehr verdienen können. An die Stelle des Verdienstes treten nun die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn er einen solche Versicherung abgeschlossen hat.

Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit

Im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeit kommt man häufig auch in den Kontakt mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rentenversicherung enthält ein Instrument, welches gegen den Verlust der Erwerbsfähigkeit absichert. Allerdings ist Erwerbsfähigkeit nicht gleichzusetzen mit der Berufsunfähigkeit.

Wer berufsunfähig ist, kann lediglich aus gesundheitlichen Gründen seinen ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben. Dies reicht aber für die gesetzliche Erwerbsunfähigkeit oft nicht aus. Hier darf man generell nicht mehr in der Lage sein auch leichte Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten – unabhängig vom ausgeübten Beruf – auszuüben um eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu erhalten.

Allerdings gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung das Konzept der Erwerbsfähigkeit erst seit Anfang 2001. Bis Ende 2000 enthielt auch die gesetzliche Rentenversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente, welche allerdings abgeschafft worden ist.

Ist man berufsunfähig und erwerbsunfähig, kann man neben der privaten Berufsunfähigkeitsrente auch die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen. Eine Anrechnung beider Renten untereinander findet nicht statt.

Was versteht man unter Berufsunfähigkeitsrente?

Die Berufsunfähigkeitsrente ist die Leistung der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die monatlich geleistet wird, wenn eine volle oder teilweise Berufsunfähigkeit eingetreten ist. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente wird bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt.

Wer bekommt noch eine Berufsunfähigkeitsrente?

Wenn Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, berufsunfähig sind und einen entsprechenden Antrag auf die BU-Rente gestellt haben, wird die Versicherung darüber entscheiden, ob Ihnen die Rente zusteht. Sollte Ihnen eine Berufsunfähigkeitsrente zustehen, dann bekommen Sie diese bis zu dem individuell festgelegten Ende der Versicherung.

Dies kann der Eintritt der Regelaltersrente sein oder ein sonstiges Alter, welches bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung festgelegt worden ist.

Sollten Sie keine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, aber sind vor dem 01.01.1961 geboren und ist die Berufsunfähigkeit vor dem 01.01.2001 eingetreten, konnten Sie noch in den Genuss der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung kommen.

Wann bekomme ich eine Berufsunfähigkeitsrente?

Um eine BU-Rente zu bekommen, müssen die Versicherungsnehmer berufsunfähig sein. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn man aufgrund einer Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfalls den erlernten Beruf oder die ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann.

Der Grund für die Berufsunfähigkeit muss dabei ärztlich nachgewiesen werden und für einen Prognosezeitraum von mindestens 3 Jahren vorliegen. Es ist allerdings nicht notwendig, dass die Berufsunfähigkeit für immer vorliegen muss. Eine Heilung und Wiedererlangung der Berufsfähigkeit ist möglich.

Je nach den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung muss keine volle Berufsunfähigkeit vorliegen. Zumeist reicht eine 50%ige Berufsunfähigkeit bereits aus um die BU-Rente in voller Höhe zu erlangen.

Mehr zum Thema wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, finden Sie in diesem Beitrag.

Bei welchen Krankheiten ist man berufsunfähig?

Es gibt keinen offiziellen Katalog von Krankheiten, die immer oder automatisch zu einer Berufsunfähigkeit führen. Es kommt immer darauf an, wie schwer die Erkrankung den Versicherungsnehmer betrifft und wie sehr sich die Krankheit oder Erkrankung auf die berufliche Tätigkeit auswirkt.

Häufig führen jedoch bestimmte Krankheiten zu einer vollen oder teilweisen Berufsunfähigkeit. Zu den Krankheiten, die ein hohes Potenzial haben eine Berufsunfähigkeit auszulösen, gehören z.B.:

  • Erkrankungen des Skelettapparats und des Bewegungsapparats – z.B. Arthrosen, Bandscheibenvorfällen, Bänderrisse
  • Krebserkrankungen
  • Psychische Erkrankungen wie Depressionen, PTBS, Burnout, bipolare Störungen
  • Allergien
  • Asthma
  • Multiple Sklerose
  • Querschnittslähmungen
  • Folgen von Schlaganfällen
  • Folgen und Folgeerkrankungen von Unfällen

Welche psychischen Erkrankungen führen zur Berufsunfähigkeit?

Unter den psychischen Erkrankungen führen Depressionen und Burnout häufig zu einer Berufsunfähigkeit. Allerdings können auch PTBS, bipolare Störungen, Asperger/Autismus, Angst- und Anpassungsstörungen sowie Schizophrenie, Zwangsstörung, Borderline-Störungen sowie alle anderen psychischen Erkrankungen zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Auch bei den psychischen Erkrankungen und Krankheitsbildern kommt es für die Berufsunfähigkeit auf den Schweregrad der Erkrankung an und wie sehr die Erkrankung die Berufsfähigkeit beeinträchtigt.

Wie viel Geld bekommt man bei der Berufsunfähigkeitsrente?

Die Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung orientiert sich an dem Lebensstandard und dem Verdienst der beruflichen Tätigkeit. Die Höhe der Versicherung sollte daher so gewählt werden, dass der Lebensstandard in etwa gehalten werden kann. Allerdings sehen BU-Versicherung meist nicht so hohe Leistungen vor, die dem monatlichen Einkommen entsprechen würden. Durchschnittlich betragen BU-Renten etwa 60 bis 80% des Netto-Verdienstes.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ergibt aber nur dann Sinn, wenn die monatliche Leistung über dem Grundsicherungs- bzw. ALG-II-Niveau zuzüglich Wohngeld liegt. Nur weil die Beiträge zu einer BU-Versicherung mit niedriger monatlicher Leistung günstig sind, sollte man diese nicht nur wegen der Höhe die monatlichen Beiträge abschließen.

Außerdem sollte man darauf achten, dass die BU-Versicherung eine sog. Nachversicherungsgarantie beinhaltet. Dies bedeutet, dass die Versicherten die Versicherung erhöhen können, ohne dass weitere Gesundheitsprüfung nötig werden. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn man eine Familie gründet oder an einem Wendepunkt der Karriere steht.

Was passieren kann und welche Folgen drohen, wenn man bei den Gesundheitsfragen einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ehrlich antwortet, lesen Sie hier.

Fazit: Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung überhaupt sinnvoll?

Für die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es auf viele individuelle Faktoren an – das Alter, der Gesundheitszustand, der Beruf, die berufliche Belastung, das Einkommen oder aber auch die Freizeitaktivitäten usw.

Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass nach dem Wegfall der staatlichen Berufsunfähigkeitsversicherung es keine staatlichen Instrumente oder finanziellen Hilfe mehr gibt, die bei dem Eintritt einer Berufsunfähigkeit den Lebensstandard halten können. Die staatliche Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn man deren Voraussetzungen erfüllt, oder Arbeitslosengeld I oder II sind meist finanziell ein deutlicher Abstieg.

Zwar gibt es auch Grundfertigkeitsversicherungen, Versicherungen bei schweren Krankheiten – sog. Dread-Disease-Versicherung – oder private Unfallversicherungen, die unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen erbringen können. Jedoch sind diese Leistungen der Versicherungen meistens geringer oder es müssen bestimmte Krankheiten (schwere Krankheiten wie Krebs) vorliegen oder sich ein Unfall ereignen.

Somit gibt es praktisch kaum Alternativen zu einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man einen gewissen Schutz vor einem finanziellen Abstieg bei einer möglichen Berufsunfähigkeit versichern möchte. Dabei sollte man auch im Hinterkopf behalten, dass Berufsunfähigkeit kein seltenes Phänomen ist, da etwa 25% aller Erwerbstätigen in ihrem Leben berufsunfähig werden.

Aber auch wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat und berufsunfähig wird, ist es nicht völlig sicher auch die Leistungen der abgeschlossenen Versicherung zu erhalten. Es gibt nicht wenig Fälle in denen die Versicherungsunternehmen die Versicherungsleistung – in Form der BU-Rente – verweigern. Es können sich langwierige Prozesse anschließen.

Was Sie bei Ablehnung der BU-Rente tun können, lesen Sie in diesem Beitrag.

Haben Sie noch weitere Fragen? Dann rufen Sie uns an unter 0221 – 953 50 20 oder 02205 – 90 10 90. Oder schreiben Sie uns eine Nachricht an info@anwalt-zemann.de. Wir helfen Ihnen gerne!

Bilderquellennachweis: © domencolja | Panthermedia

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