Michael Zemann Rechtsanwalt
Michael P. Zemann

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht

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Lebensversicherung widerrufen – unattraktive Altersvorsorge ade

Eine Lebensversicherung galt früher als sinnvolle Investition, um für den Ruhestand vorzusorgen. Allerdings haben niedrige Zinsen und auch Kündigungen seitens der Versicherer in letzter Zeit zum Umdenken geführt. 

Viele Versicherte fragen sich deshalb, wie sie ihre Lebensversicherung widerrufen und ihr Geld zurück-erhalten können. 

Inhalt

Lebensversicherung kündigen
Möchten Sie eine Lebensversicherung widerrufen und wissen nicht wie? Rufen Sie uns an unter 0221 – 953 50 20. Wir beraten Sie gerne!
  1. Widerruf oder Kündigung?
  2. Welche Folgen hat der Widerruf der Lebensversicherung?
  3. Wann kann ich widerrufen?
  4. Wie widerrufe ich meine Lebensversicherung?
  5. Wann ist der Widerruf ausgeschlossen?
  6. Fazit

1. Widerruf oder Kündigung?

Grundsätzlich können Sie Ihre Lebensversicherung während der Laufzeit des Vertrages jederzeit kün-digen. Der Versicherer zahlt Ihnen in diesem Fall den sog. „Rückkaufswert“ aus. 

Sie erhalten dabei aber oft nur einen vergleichsweise geringen Betrag ausgezahlt, denn von Ihrem an-gesparten Kapital werden hohe Stornokosten abgezogen. Eine Kündigung ist daher mit finanziellen Verlusten verbunden. 

Bei einem Widerruf liegen die Dinge hingegen anders. Hier können Sie mit höheren Beträgen rechnen. Daher ist ein Widerruf, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, oft der sinnvollere Weg.

2. Welche Folgen hat der Widerruf der Lebensversicherung? 

Haben Sie Ihre Lebensversicherung erfolgreich widerrufen, muss Ihnen der Versicherer Ihre eingezahlten Prämien erstatten. Außerdem erhalten Sie die Zinsen, die der Versicherer mit Ihrem Geld erwirtschaftet hat. 

Für Letzteres müssen Sie zwar nachweisen können, dass der Versicherer das Kapital auch tatsächlich genutzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2015, Az. 513/14). In den meisten Fällen bereitet das aber keine allzu großen Schwierigkeiten. 

Von der Rückzahlungssumme werden bestimmte Ausgleichswerte abgezogen, z.B. für den in der Zwischenzeit genossenen Versicherungsschutz oder für gezahlte Steuern. Wie hoch genau diese Abzüge sein dürfen, ist noch nicht eindeutig geklärt. 

Aufgrund dieser komplizierten Berechnung können Laien meist nicht selbst ausrechnen, welcher Betrag korrekt ist. Die meisten Versicherten verlassen sich daher auf die Berechnung des Versicherers. Damit würden Sie aber einen groben Fehler begehen! 

Denn auch der freundlichste Versicherer will Gewinn erzielen und wird daher zu Ihren Ungunsten rechnen. Lassen Sie sich daher stets von einem Anwalt beraten, damit Sie nicht im Nachteil sind.

Wichtig: In manchen Fällen ist die Lebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden. Bei einem Widerruf entfällt dann der komplette Versicherungsschutz. Bedenken Sie diese Folge, wenn bei Ihnen eine solche Kopplung der Versicherungen vorliegt. 

3. Wann kann ich widerrufen?

Im Grundsatz gilt: Sie können Ihren Vertrag innerhalb von 30 Tagen widerrufen, nachdem der Versicherer Ihnen die Widerrufsbelehrung zugestellt hat (§ 152 Abs. 1 VVG). Das geschieht in der Regel mit dem Vertragsschluss. 

Der springende Punkt bei vielen Lebensversicherungen ist aber: Die 30-tägige Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherer Sie über Ihr Widerrufsrecht belehrt hat – und zwar fehlerfrei. Ein Widerruf ist dann auch noch Jahre und Jahrzehnte später möglich. 

Bei Vertragsabschlüssen und Widerrufsbelehrungen von Lebensversicherungen schleichen sich immer wieder typische Fehler ein, die zu einem solchen „unbegrenzten“ bzw. „ewigen“ Widerrufsrecht führen. In den folgenden Abschnitten stellen wir Ihnen einige typische Fehlerquellen näher vor. 

a. Unterlagen nicht erhalten 

Der Versicherer muss Ihnen bei Abschluss der Versicherung verschiedene Dokumente übergeben. Dazu gehören der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Widerrufsbelehrung. Dabei genügt es, wenn Sie diese Dokumente per E-Mail erhalten haben. Kann der Versicherer aber nicht nachweisen, Ihnen diese Dokumente überhaupt übermittelt zu haben, steht Ihnen auch noch Jahre später ein Widerrufsrecht zu. 

b. Unterlagen in der falschen Reihenfolge erhalten 

Wurde Ihre Versicherung zwischen Juli 1994 und dem Jahr 2007 abgeschlossen, können Sie sich unter Umständen auf eine falsche Reihenfolge beim Eingang der Versicherungsunterlagen berufen. 

Sie müssen nämlich schon zum Vertragsschluss die sog. Verbraucherinformation und die Versicherungsbedingungen erhalten haben. Ist dem nicht so und haben Sie diese Dokumente erst im Nachhinein zusammen mit dem Versicherungsschein erhalten, können Sie Ihre Lebensversicherung widerrufen. 

Dieser Fehler ist bei Verträgen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, sehr häufig anzutreffen. Millionen Lebensversicherungen sind betroffen. Man spricht hier vom „Policen-Modell“, weil die erforderlichen Unterlagen (fälschlicherweise) erst zusammen mit der Versicherungspolice eintreffen. 

c. Form des Widerrufs nicht angegeben 

Aus der Widerrufsbelehrung muss hervorgehen, dass der Widerruf in Textform zu erfolgen hat. Wird nicht darüber aufgeklärt, in welcher Form der Widerruf erfolgen muss, ist die Belehrung fehlerhaft. 

Weiter unten erklären wir Ihnen noch einmal genauer, wie Ihre Widerrufserklärung aussehen muss.

d. Falsche Form der Widerrufsbelehrung 

Die Widerrufsbelehrung muss an auffälliger Stelle zu finden sein, darf sich also nicht im Kleingedruckten verstecken. 

Beispiel: Eine Widerrufsbelehrung, die deutlich kleiner geschrieben ist als der restliche Vertragstext, ist in der Regel fehlerhaft. 

e. Falsche Dauer der Widerrufsfrist 

Wie oben beschrieben, beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage. Das muss auch so in der Belehrung stehen. Daher ist die Angabe einer anderen Frist ein Fehler. 

Dies gilt auch, wenn Ihr Versicherer Ihnen mitteilt, dass die Frist „einen Monat“ beträgt. Denn 30 Tage und ein Monat sind nicht ein und dasselbe.

Wurde Ihr Vertrag vor dem 08.12.2004 geschlossen, ist die korrekte Frist 14 Tage. 

f. Falscher Fristbeginn 

Es muss deutlich werden, dass die 30-Tages-Frist erst dann beginnt, wenn der Versicherte den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformation bekommen hat. 

Gehen diese Unterlagen nacheinander beim Versicherten ein, ist der Zugang des letzten Dokuments entscheidend. 

Wird dies anders dargestellt, ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft. 

4. Wie widerrufe ich meine Lebensversicherung?

Vermuten Sie einen Fehler und möchten Sie Ihre Lebensversicherung daher überprüfen lassen, sollten Sie zunächst mit einem Anwalt für Versicherungsrecht sprechen. Unsere Kanzlei kann Ihre Einschätzung zügig und rechtssicher bestätigen und Ihnen die nächsten Schritte erklären. 

Auch können wir Sie bei der Formulierung Ihrer Widerrufserklärung unterstützen. Denn hier müssen Sie einiges beachten:

  • Der Widerruf muss in Textform erfolgen. Zur Wahrung der Textform genügt eine E-Mail. Ein Brief ist nicht zwingend notwendig. Den Widerruf mündlich am Telefon oder vor Ort zu erklären, reicht aber nicht aus. 
  • Sie müssen keine Begründung angegeben. 
  • Machen Sie klar, dass Sie widerrufen wollen. Schreiben Sie keinesfalls etwas von einer „Kündigung“ der Versicherung. Eine Kündigung unterscheidet sich von einem Widerruf und würde für Sie meist ein Verlustgeschäft darstellen. Benutzen Sie deshalb ausdrücklich die Formulierung „Widerruf“ in Ihrem Schreiben. 

In den meisten Fällen verweigert der Versicherer Ihnen aber auch bei einer korrekten Widerrufserklärung Ihr Widerrufsrecht oder meldet sich nur sehr langsam zurück. Dann ist wiederum der Gang zum Anwalt angezeigt. 

Mit zu niedrig gerechneten „Rückzahlungsangeboten“ versuchen Versicherer zudem oft, einen eigenen Vorteil aus der Situation zu schlagen. Auch das erkennt unsere Kanzlei und hilft Ihnen im äußersten Fall, die Ihnen zustehende Summe gerichtlich einzuklagen. 

5. Wann ist der Widerruf ausgeschlossen?

In manchen Fällen können Sie Ihre Lebensversicherung trotz einer fehlerhaften Widerrufserklärung nicht widerrufen: 

  • Wurden Ihnen schon alle vertraglichen Leistungen ausgezahlt, schließt das den Widerruf in der Regel aus. 
  • Geht aus Ihrem Verhalten eindeutig hervor, dass Sie trotz des Fehlers am Vertrag festhalten wollen, ist Ihnen der Widerruf danach nicht mehr möglich („Verwirkung“). Ein solches Verhalten kann z.B. die Erweiterung des Vertrages in Kenntnis des Fehlers sein.

Diese Fälle stellen aber Ausnahmen dar. Grundsätzlich ist ein Widerruf bei jeder Art von Lebensversicherung möglich. Auch kann das Widerrufsrecht nicht durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden. § 18 VVG bestimmt, dass eine solche Klausel in Ihrem Vertrag nicht wirksam ist.

6. Fazit 

Der Widerruf einer Lebensversicherung ist oft sinnvoller als eine Kündigung, da Ihr Versicherer beim Widerruf sowohl die eingezahlten Beiträge als auch erwirtschaftete Zinsen auszahlen muss. 

Eine Lebensversicherung kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Widerrufsbelehrung widerrufen werden. Ist diese Belehrung aber fehlerhaft, ist ein Widerruf zeitlich unbegrenzt möglich.

Typische Fehler in der Widerrufsbelehrung sind: Die für die Versicherung maßgeblichen Dokumente wurden Ihnen nicht oder in der falschen Reihenfolge zugestellt; die Widerrufsbelehrung hat eine falsche Form; sie gibt den Fristbeginn oder die Fristdauer falsch an; die Widerrufsbelehrung enthält nicht die Form des Widerrufs. 

Bei einem Fehler können Sie Ihre Lebensversicherung per Brief oder E-Mail widerrufen. Überprüfen Sie vorher, ob Sie damit nicht unfreiwillig auch andere Versicherungen (z.B. eine gekoppelte Berufsunfähigkeitsversicherung) widerrufen.

Lassen Sie sich im Zweifel so früh wie möglich von einem Anwalt für Versicherungsrecht beraten. 

Bilderquellennachweis: © Vladru | PantherMedia

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